- Prämienstundung
- 1. P. bei Lebensversicherungen: Bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit des Versicherungsnehmers i.Allg. möglich, wenn ein Rückkaufswert (⇡ Rückkauf von Versicherungen) vorhanden ist, und zwar so lange, wie der Rückkaufswert für die Deckung der fälligen Prämien einschließlich Nebengebühren und Stundungszinsen ausreicht, meist aber maximal für zwei Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt in voller Höhe aufrechterhalten. Nach Ablauf der P. sind die gestundeten Prämien nebst Zinsen nachzuzahlen.- 2. P. in anderen Versicherungszweigen: Bei vorläufiger ⇡ Deckungszusage. Der Versicherer gewährt Deckung (Versicherungsschutz) unter gleichzeitiger Stundung der Erstprämienzahlung, er kann sich nicht auf Leistungsfreiheit im Versicherungsfall und auf sein Rücktrittsrecht nach § 38 VVG berufen.
Lexikon der Economics. 2013.